
| dass die Auseinandersetzung mit der eigenen Rechtssituation im Kontext einer christlichen Lebensführung kein Tabu mehr bleiben darf. | |
| dass Berater durch die Kenntnis familienrechtlicher Grundlagen eine ganzheitliche Sicht bei der Beratung Hilfesuchender gewinnen. | |
| dass Christen in Kenntnis ihrer Rechtsposition verantwortungsvoll geistliche Entscheidungen treffen können. | |
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