Zwischenzeitlich signalisierte der Ehemann, dass
die Rettung der Ehe möglich sei. Doch nach drei
Jahren entschied er sich für die andere Frau und
reichte die Scheidung ein. Die Ehefrau suchte
nun zum ersten Mal einen Anwalt auf.
Es stellte sich heraus, dass außer dem
Häuschen keine Vermögenswerte mehr vorhanden
waren. Der Ehemann hatte innerhalb von
drei Jahren, ohne Kenntnis der Ehefrau, die Vermögenswerte
weitestgehend aufgebraucht. Die
Ehefrau musste ihrem Ehemann einen Zugewinnausgleich
zahlen, da sie bei der Zustellung des
Scheidungsantrags mehr Vermögen besaß als ihr
Ehemann.
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